In einem Arbeitszeugnis beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung einschließlich der Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, z.B. beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Dafür gibt es eine eigene Sprache, in der Ihre Arbeitsleistung dokumentiert und Ihr dienstliches Verhalten bewertet wird.
Alle Formulierungen eines Arbeitszeugnisses die zur Leistungsbeurteilung, Beurteilung des Sozialverhaltens, Dankes- und Bedauernsformel und zu den Zukunftswünschen zu rechnen sind, lassen sich in der Regel in eine Note übersetzen. Es sei denn, die Formulierungen entsprechen nicht den Standards der Zeugnissprache.
Ihr weiterer Berufsweg kann von Ihrem Arbeitszeugnis abhängen.
Ob Zwischen- oder Abschlusszeugnis: Ich berate Sie gerne. Lassen Sie Ihr Zeugnis von mir analysieren, erstellen oder optimieren. Die Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (§§ 9 und 19 ESTG). Weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen erhalten Sie auf den nachfolgenden Unterseiten.