Egal, ob Sie berufstätig oder arbeitssuchend sind – folgende Kosten werden berücksichtigt:
Wenn Sie sich (noch) offline – per Post bewerben, können Sie zusätzlich folgende Bewerbungskosten von der Steuer absetzen:
Das Finanzamt wird Ihre Bewerbungskosten akzeptieren, wenn Sie eine entsprechende Liste Ihrer Bewerbungen beilegen. Am besten weisen Sie diese noch mit einer Kopie der Bewerbungen bzw. mit den entsprechenden Antworten der Unternehmen nach – auch Absagen. Wenn Sie Bewerbungskosten absetzen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten, die entstandenen Kosten nachzuweisen:
Jedoch haben Sie keinen Anspruch auf die Anerkennung. Zu beachten ist außerdem, dass das Finanzamt grundsätzlich nur eine Pauschale von bis zu 1.000 € für Werbungskosten vorsieht. Erst wenn Ihre Kosten diese Pauschale übersteigen, können Sie Ihre konkreten Ausgaben geltend machen.
Warum auch Studenten eine Steuererklärung machen sollten, können Sie hier nachlesen.
Mit einem Softwareprogramm zur Berechnung und Abgabe der Steuererklärung ist dies eigentlich kinderleicht, da die entsprechenden berücksichtigungsfähigen Pauschalen vorgegeben werden. Zudem werden systemseitig diverse Hinweise gegeben und verschiedene Plausibilitätprüfungen vor der tatsächlichen Übermittlung an das Finanzamt durchgeführt.